Wir erstellen für Ihr Wohngebäude ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6. Seit Inkrafttreten dieser Vorschrift MUSS ein Lüftungskonzept erstellt werden be der Planung und Erstellung eines neuen Gebäudes und bei wesentlichen lüftungstechnischen Änderung eines Bestandsgebäudes.

Diese Vorschrift ist bereits verpflichtend, wenn:

  • mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden,
  • mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird.


Vielen Hauseigentümern ist nicht bewusst, dass der Luftaustausch im Gebäude automatisch erfolgt. Bei Altbauten oder nicht sanierten Gebäuden entweicht Raumluft durch Fugen von Fenstern oder Türen. Durch den Einbau neuer Fenster oder die Abdichtung der Dachfläche wird der Luftwechsel deutlich reduziert. Die Folgen können eine erhöhte Raumluftfeuchte und Schimmelbildung in den Räumen sein.

Wir prüfen die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen und erstellen das nötige Lüftungskonzept. Diese Leistung bieten wir für Bauherren, Eigentümer, Fensterbauer, Planer und Architekten an.