Ab 4. 7. 2009 können Kunden darauf bestehen, dass ihnen der Installateur oder Servicemitarbeiter einen Zertifizierungsnachweis vorlegt, wenn er an Kälteanlagen oder Wärmepumpen Leistungen ausführt.
Dieser Nachweis muss der Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung entsprechen.
Die EU-Kommission hat die deutsche Fassung der EU-Verordnung 303/2008 über Mindestanforderungen zur Zertifizierung von Unternehmen und Personen in Bezug auf ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen veröffentlicht. Die dadurch komplettierte neue Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung ist am 4. Juli 2008 in Kraft getreten.